Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz muss regelmäßig sachkundig beurteilt werden. Bei der PSAgA-Prüfung wird der Zustand anhand der einschlägigen DGUV-Vorgaben und Herstellerinformationen bewertet und das Ergebnis für Ihre Unterlagen dokumentiert.
Die Sachkundeprüfung kann im Prüfzentrum in Alt Mölln oder nach Abstimmung bei Ihnen vor Ort geplant werden – auch für größere Bestände und mehrere Standorte.
Was wird bei einer PSAgA-Prüfung beurteilt?
Persönliche Absturzschutzausrüstungen müssen regelmäßig sachkundig auf ihren sicheren Zustand beurteilt werden. Dazu gehören – abhängig von der konkret eingesetzten Ausrüstung – beispielsweise Auffanggurte, Verbindungsmittel, Falldämpfer, Seile und weitere Systemkomponenten.
Maßgeblich sind neben den einschlägigen DGUV-Regelwerken immer auch die Vorgaben und Gebrauchsanleitungen des jeweiligen Herstellers.
Prüfablauf und Dokumentation
Die Ausrüstung wird identifiziert, anhand der relevanten Vorgaben beurteilt und das Ergebnis dokumentiert. Auffällige oder nicht eindeutig beurteilbare Ausrüstung wird nicht einfach als einsatzfähig behandelt.
Für Unternehmen ist eine nachvollziehbare Dokumentation wichtig, damit Prüfstatus und nächste organisatorische Schritte intern sauber nachgehalten werden können.
Wie oft muss PSAgA geprüft werden?
Die DGUV Regel 112-198 sieht eine Prüfung entsprechend den Einsatzbedingungen und betrieblichen Verhältnissen nach Bedarf, mindestens jedoch alle zwölf Monate, durch eine sachkundige Person vor.
Zusätzlich bleibt die Sicht- und Funktionskontrolle durch die benutzende Person vor dem Einsatz wichtig. Sie ersetzt die regelmäßige sachkundige Prüfung nicht.
Prüfzentrum, Vor-Ort-Prüfung und größere Bestände
PSAgA kann im Prüfzentrum in Alt Mölln oder nach Abstimmung beim Unternehmen geprüft werden. Für größere Bestände, mehrere Abteilungen oder mehrere Standorte können Umfang, Logistik und zeitlicher Ablauf gesammelt angefragt werden.
So lässt sich schon vor dem Angebot klären, welche Durchführungsform für Verfügbarkeit, Menge und Standort sinnvoll ist.
Das Wichtigste vor Ihrer Anfrage.
Wie oft muss PSAgA geprüft werden?
Nach DGUV Regel 112-198 ist PSA gegen Absturz entsprechend den Einsatzbedingungen und betrieblichen Verhältnissen nach Bedarf, mindestens jedoch alle 12 Monate durch eine sachkundige Person prüfen zu lassen.
Wer darf PSAgA prüfen?
Die Prüfung muss durch eine sachkundige Person erfolgen, die aufgrund ihrer Ausbildung und Erfahrung die PSAgA beurteilen kann. Der DGUV Grundsatz 312-906 beschreibt die Qualifizierung für diese sachkundige Überprüfung.
Wo kann die PSAgA-Prüfung stattfinden?
Die PSAgA-Prüfung kann im Prüfzentrum in Alt Mölln oder nach Abstimmung bei Ihnen im Unternehmen durchgeführt werden.
Ist die tägliche Sichtkontrolle eine PSAgA-Sachkundeprüfung?
Nein. Die Sicht- und Funktionskontrolle vor der Benutzung gehört zum sicheren Umgang mit der Ausrüstung. Die regelmäßige sachkundige Prüfung ist davon zu unterscheiden und erfolgt nach den einschlägigen Vorgaben durch eine entsprechend qualifizierte Person.
Können größere Mengen oder mehrere Standorte angefragt werden?
Ja. Geben Sie Menge, Standorte und gewünschten Zeitraum möglichst gesammelt an. Auf dieser Basis kann die geeignete Prüf- und Logistiklösung geplant werden.
Wie kann ich ein Angebot anfragen?
Senden Sie eine Bedarfsanfrage über das Kontaktformular oder nutzen Sie Telefon, E-Mail oder WhatsApp. Standort, Umfang und gewünschter Zeitraum helfen bei einer schnellen fachlichen Einordnung.
Für die fachlichen und rechtlichen Grundlagen verweise ich direkt auf die Veröffentlichungen der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV).

