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Für Unternehmen · deutschlandweit

Schulungen und Prüfungen für Unternehmen – deutschlandweit organisiert.

Ein Standort, mehrere Niederlassungen oder wiederkehrender Qualifikationsbedarf: Sie schildern die Aufgabe zentral. Danach werden Leistung, Ort, Zeitraum und sinnvoller Durchführungsweg zusammengebracht.

Unternehmensbedarf schildern
Ein Ansprechpartner statt Anbietersuche

Sie müssen nicht zuerst das perfekte Seminarprodukt auswählen.

Für HSE/EHS, Sicherheitsfachkräfte, technische Leitung, Einkauf oder HR zählt vor allem, dass der Bedarf fachlich verstanden und sauber organisiert wird. Genau dafür ist DER PSAgA-TRAINER der zentrale Einstieg.

Inhouse im Betrieb

Schulungen lassen sich auf reale Tätigkeiten, vorhandene Arbeitsmittel und betriebliche Rahmenbedingungen abstimmen.

Mehrere Standorte

Hamburg, Köln, Leipzig oder München müssen nicht als getrennte Einzelprobleme behandelt werden. Mehrere Standorte können gesammelt angefragt werden.

Wiederkehrender Bedarf

Wiederholungsunterweisungen, Prüfzyklen und regelmäßige Qualifikationen können von Anfang an als wiederkehrender Bedarf beschrieben werden.

Mehrere Fachthemen

PSAgA, Sachkundeprüfung und ergänzende Qualifikationen können gemeinsam betrachtet werden, statt für jedes Thema bei null zu beginnen.

So funktioniert die Anfrage

Vom Bedarf zum belastbaren Angebot.

01

Bedarf sammeln

Leistung, Standorte, Teilnehmer oder Stückzahlen und gewünschten Zeitraum angeben.

02

Fachlich einordnen

Es wird geprüft, welche Durchführung zum tatsächlichen betrieblichen Bedarf passt.

03

Angebot erhalten

Sie erhalten eine konkrete Rückmeldung zu Umfang, Durchführung und den nächsten Schritten.

Qualitätsanspruch

DER PSAgA-TRAINER bleibt Fachmarke – auch wenn die Reichweite wächst.

  • PSAgA bleibt der fachliche Kern der Marke.
  • Leistungen werden nicht automatisch zugesagt, sondern nach Bedarf und Rahmen geprüft.
  • Durchführung und Qualifikation werden passend zum konkreten betrieblichen Bedarf abgestimmt.
  • Fachliche Aussagen orientieren sich an DGUV-Regelwerk und realer Praxis.
Mehrere Standorte oder spezieller Bedarf?

Schildern Sie ihn einmal – nicht fünfmal.

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