01Benutzung von persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz nach DGUV Regel 112-198 und Retten nach DGUV Regel 112-199
Arbeiten in Bereichen mit Absturzgefahr bergen erhebliche Risiken. Die DGUV Regeln 112-198 und 112-199 enthalten wichtige Vorgaben zur Auswahl und Benutzung persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz sowie zur Rettung. Fehler bei der Anwendung oder Kombination einzelner Bestandteile können im Sturzfall zu schwersten Verletzungen führen.
Machen Sie Ihre Mitarbeiter fit für Tätigkeiten in Bereichen mit Absturzgefahr. Die PSAgA-Schulung kann deutschlandweit als Inhouse-Durchführung angefragt und auf den betrieblichen Einsatz abgestimmt werden.








