Was bedeutet PSAgA?
PSAgA steht für persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz. Sie kommt dort zum Einsatz, wo Absturzgefahren nicht ausreichend durch vorrangige technische oder organisatorische Maßnahmen verhindert werden können.
Antwort lesenKurze Antworten auf häufige Fragen aus der betrieblichen Praxis. Die Inhalte orientieren sich an den maßgeblichen DGUV-Regelwerken und führen direkt zum passenden Praxisthema.
PSAgA steht für persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz. Sie kommt dort zum Einsatz, wo Absturzgefahren nicht ausreichend durch vorrangige technische oder organisatorische Maßnahmen verhindert werden können.
Antwort lesenDie DGUV Regel 112-198 sieht eine Unterweisung vor der ersten Benutzung und danach nach Bedarf, mindestens jedoch alle zwölf Monate, vor. Bei PSAgA gehören praktische Übungen ausdrücklich dazu.
Antwort lesenUnterweisungen mit praktischen PSAgA-Übungen stellen besondere Anforderungen an die ausbildende Person. Der DGUV Grundsatz 312-001 beschreibt dafür fachliche, praktische und persönliche Voraussetzungen.
Antwort lesenPSAgA muss entsprechend den Einsatzbedingungen und betrieblichen Verhältnissen nach Bedarf, mindestens jedoch alle zwölf Monate, durch eine sachkundige Person geprüft werden.
Antwort lesenDie regelmäßige Prüfung muss durch eine sachkundige Person erfolgen, die die konkrete persönliche Absturzschutzausrüstung fachlich beurteilen kann.
Antwort lesenDer DGUV Grundsatz 312-906 beschreibt Grundlagen zur Qualifizierung von Personen, die persönliche Absturzschutzausrüstungen sachkundig überprüfen und beurteilen sollen.
Antwort lesenOb Erst- oder Wiederholungsunterweisung passt, hängt vom Erfahrungsstand, der Tätigkeit, der eingesetzten Ausrüstung und den betrieblichen Veränderungen ab.
Antwort lesenJe besser die reale Arbeitssituation vorab beschrieben ist, desto gezielter lässt sich eine PSAgA-Inhouse-Schulung planen. Eine kurze Bedarfsaufnahme reicht dafür meist aus.
Antwort lesen