Warum ein Jahresrhythmus allein nicht immer reicht
Zusätzlicher Unterweisungsbedarf kann entstehen, wenn sich Tätigkeiten, Ausrüstung, Arbeitsverfahren oder Gefährdungen ändern. Auch Erkenntnisse aus Beinaheereignissen oder unsicherer Anwendung können eine erneute Unterweisung erforderlich machen.
Praxis ist Teil der Unterweisung
PSAgA lässt sich nicht sinnvoll nur theoretisch unterweisen. Anwendung, Systemverständnis und – soweit relevant – Rettungsverfahren müssen praktisch geübt werden, damit Beschäftigte im Arbeitsalltag sicher handeln können.
Zum Regelwerk
DGUV Regel 112-198 DGUV Grundsatz 312-001Hinweis: Dieser Beitrag dient der fachlichen Orientierung. Maßgeblich bleiben die jeweils aktuellen Regelwerke, Herstellerinformationen, die Gefährdungsbeurteilung und die konkrete betriebliche Situation.
